AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CGJ Betriebs GmbH & Co. KG
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Apartments, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser (folgend Zimmer) zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Spiekerooger Ferienschmiede (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Spiekerooger Ferienschmiede (SFS) zustande. Der Spiekerooger Ferienschmiede steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Nach Abschluss des Vertrages sind beide Seiten dazu berechtigt, innerhalb von 48 Stunden vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die Spiekerooger Ferienschmiede ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des der Spiekerooger Ferienschmiede zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Spiekerooger Ferienschmiede an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Spiekerooger Ferienschmiede kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Spiekerooger Ferienschmiede oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Spiekerooger Ferienschmiede erhöht.
5. Rechnungen der Spiekerooger Ferienschmiede sind spätestens am Abreisetag vor Ort zahlbar. Akzeptiert Zahlungsmittel sind die EC-Karte sowie Bargeld.
6. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Spiekerooger Ferienschmiede geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des SFS. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
7. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die SFS die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die SFS die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparteAufwendungen der SFS pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Diese gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung begrenzen Sie etwaige Ausfallzahlungen erheblich
8. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
9. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderung. Die ortsübliche Kurtaxe ist im Preis nicht inklusive.
10. Die gebuchte Unterkunft steht dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Apartments der SFS spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
11. .Die Unterkünfte sind reine Nichtraucherunterkünfte. In allen Räumlichkeiten ist auf den Genuss von Tabak zu verzichten.
12. Bitte haben Sie Verständnis, dass Haustiere nur bei vorheriger Buchung und nur in bestimmten Zimmern aufgenommen werden können.
13. Die SFS haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die SFS die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SFS beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der SFS beruhen. Einer Pflichtverletzung der SFS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Gast ist gegenüber dem Vermieter zur Mängelrüge verpflichtet. Wird nicht direkt oder z.B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde.
14. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam
15. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der SFS. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der SFS. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der SFS. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
16. Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB